gesetzliche Grundlagen
Recht auf Bildungsurlaub?
Im Jahre 1976 wurde von der Bundesregierung das Recht auf Bildungsfreistellung
verabschiedet. Bildungsurlaub liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer,
daher hat jedes Bundesland diesbezüglich auch andere Gesetze und Verordnungen.
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, mehrere Tage im Jahr unter Lohnfortzahlung
Bildungsurlaub zu nehmen. Bildungsurlaube müssen vom Veranstalter in den
einzelnen Bundesländern beantragt und als solche anerkannt sein. Wir empfehlen, sich auf den Homepages der einzelnen Bundesländer über die genauen Details der Bildungsfreistellung zu informieren.
Eine Zusammenfassung der Informationen kann
hier als PDF-Datei heruntergeladen
werden.
Berlin
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10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 10 Arbeitstage pro Jahr.
Das Arbeitsverhältnis muss min. 6 Monate bestanden haben
Der Arbeitgeber muss spätestens 6 Wochen vorher unterrichtet werden.
Teilnahmegebühren o.a. Kosten sind von den Arbeitnehmer/innen zu tragen,
eine finanzielle Förderung von Teilnehmern oder Veranstaltern ist auf der
Grundlage des Berliner Bildungsgesetzes nicht möglich
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Brandenburg
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Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. 10 Arbeitstage.
Gesetzestext :
§ 2 III 1 : "Weiterbildung umfasst neben abschlussbezogenen Lehrgängen
insbesondere Angebote der allgemeinen, beruflichen, kulturellen und politischen
Bildung.
§ 4 I : "Die Weiterbildung ist nach Maßgabe diese Gesetzes durch
das Land zu fördern. Dazu gewährt das Land finanzielle Unterstützung
gemäß § 27"
§ 6 I : "Die Grundversorgung umfaßt die in § 2 III aufgeführten
Bereiche"
§ 27 I : "Die Höhe der Förderung erfolgt im Rahmen vorhandener
Haushaltsmittel
§ 27 II : "Das Land fördert die Grundversorgung gemäß
§ 6 durch anteilige Erstattung der Personal- und Sachkosten Brandenburg
gewährt Zuwendungen für Maßnahmen der politischen Bildungsarbeit.
Es können Maßnahmen der politischen Bildung gefördert werden,
an denen das Land Brandenburg ein erhebliches Interesse hat.
Thematik: Politische Bildung
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Bremen
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10 Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren.
Berufliche und berufsbegleitende Qualifizierung (Fonds I) im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms. Zielsetzung der Förderung von Qualifizierungsprojekten
ist die Stärkung des Arbeitskräftepotentials in der Freien Hansestadt
Bremen durch strukturbildende und Zielgruppen adäquate Maßnahmen,
die zu einer integrierten, effizienten und Innovationen unterstützenden
Qualifizierung führen.
Zielgruppen im Sinne dieser umfassenden Qualifizierung
sind: * Beschäftigte in Klein- und Mittelbetrieben * geringqualifizierte
und ältere Arbeitnehmer/innen * Fach- und Führungskräfte, insbesondere
wenn hierdurch Multiplikatoreneffekte zur allgemeinen Verbesserung der Beschäftigungs-
und Qualifikationsstruktur in den Betrieben der Region ausgelöst werden
* von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen im Sinne von § 17 SGB
III * Arbeitslose im Sinne von § 16 und § 18 SGB III und erwerbslose
Hilfebedürftige nach § 7(1) SGB I Gesetz über Weiterbildung im Land Bremen (Weiterbildungsgesetz - WBG)
§ 3 : Förderung der Weiterbildung (1) Das Land Bremen fördert
die Weiterbildung nach Maßgabe dieses Gesetzes durch 1. staatliche Anerkennung
von Einrichtungen, 2. eine institutionelle Förderung und 3. eine Programmförderung.
Thematik: Qualifizierung
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Hamburg
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10 Arbeitstage in zwei Kalenderjahren.
Hamburg fördert Einrichtungen der politischen Weiterbildung, damit für
die Bevölkerung ein attraktives Angebot sowohl zu aktuellen Fragestellungen
als auch zu grundlegenden Themen des politischen Lebens verfügbar ist.
Neben allgemeinen Veranstaltungen zur politischen Bildung werden auch Veranstaltungen
für junge Erwachsene gefördert.
Thematik: Politische Bildung
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Hessen
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5 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Hessen fördert Maßnahmen der Qualifizierung und Weiterbildung von
Arbeitskräften, um die Anpassungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen
(KMU) zu erhöhen und damit Arbeitsplätze zu sichern und Beschäftigungspotentiale
der KMU zu verstärken.
Thematik: Qualifizierung
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Mecklenburg-Vorpommern
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5 Tage pro Kalenderjahr. Eine Übertragung oder Zusammenfassung ist nicht
vorgesehen.
Weiterbildungsgesetz M. -V. :
§ 10: Förderung der Grundversorgung
(1) Das Land gewährt über die Landkreise und kreisfreien Städte
den gemäß § 6 anerkannten Einrichtungen (...) eine Förderung
in Form von Zuschüssen zu den Personalkosten des hauptamtlichen oder hauptberuflichen
pädagogischen Personals sowie Zuschüsse zu den anerkannten förderfähigen
Aufwendungen für die in ihrer Verantwortung durchgeführten Bildungsveranstaltungen.
§ 11: Förderung von anerkannten Einrichtungen und ihren Landesorganisationen
(1) Die gemäß §6 anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung
und ihre Landesorganisationen können nach Maßgabe des Haushalts institutionell
und maßnahmebezogen gefördert werden.
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Niedersachsen
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5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Urlaub kann für mehrere Jahre zusammengefasst
werden (inhaltlicher Zusammenhang).
Niedersachsen fördert mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds integrierte
Maßnahmen zur Weiterbildung einzelner Beschäftigter in
kleinen und mittleren Unternehmen. Mitfinanziert werden - die Schaffung der
notwendigen Weiterbildungsinfrastruktur und -
Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in niedersächsischen
KMU sowie Betriebsinhaber von Kleinstunternehmen mit weniger
als 10 Beschäftigten.
Thematik: Qualifizierung
Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz :
§ 2 Grundsätze der staatlichen Förderung :
(1) Das Land fördert die Erwachsenenbildung durch Finanzhilfen nach Maßgabe
der jährlichen Festsetzungen im Haushaltsplan.
(2) Ziel der Förderung ist es, ein plurales, bedarfsgerechtes und flächendeckendes
Bildungsangebot zu schaffen und zu erhalten.Finanzhilfe erhalten : siehe Gesetzestext
Zu den Voraussetzungen der Finanzhilfeberechtigung : siehe § 3
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Nordrhein-Westfalen
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5 Tage pro Kalenderjahr. Der Anspruch von Jahren kann zusammengefasst werden.
Das Bildungsurlaubsgesetz wurde am 28.03.2000 geändert ; die Hochschulen
wurden aus dem AWbG genommen; Gewährung von Bildungsurlaub liegt im Ermessen
des Arbeitgebers
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Rheinland-Pfalz
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10 Arbeitstage für zwei aufeinander folgende Kalenderjahre. Für Azubi
3 Arbeitstage während der gesamten Berufsausbildung für gesellschaftspolitische
Weiterbildung.
Zuschüsse aus dem Weiterbildungsgesetz Rheinland-Pfalz :
Zuschüsse gibt es zu Einzelveranstaltungen sowie Kursen mit und ohne Übernachtung.
Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein und in
geeigneter Weise öffentlich bekannt gemacht werden, z.B. durch Plakatierung,
durch Aushang im Schaukasten, durch Ankündigung in der Presse, im Amtsblatt
der Verbandsgemeinde oder der Stadt. Die Veröffentlichung muss so gestaltet
sein, dass der Charakter als Bildungsangebot deutlich wird. Dies wird insbesondere
durch die Themenformulierung gewährleistet, ferner durch Untertitel oder
andere Zusätze, die die inhaltlichen und pädagogischen Zielsetzungen
erläutern.
Jede Veranstaltung muss mindestens 8 Teilnehmende aufweisen, nur in begründeten
Ausnahmefällen kann die Untergrenze auf fünf Teilnehmende gesenkt
werden.
Zur Zeit werden folgende Zuschüsse ausgezahlt:
· Einzelveranstaltungen 4 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten)
· Kurse ohne Übernachtung 6,50 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten)
· Kurse mit Übernachtung 9 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten)
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Saarland
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5 Arbeitstage im Kalenderjahr. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Anspruch
von insgesamt 4 Jahren zusammengefasst werden.
Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Saarlandes werden Zuwendungen
zu den Kosten der Qualifizierung von Beschäftigten saarländischer
Betriebe gewährt. Ziel des Programmes ist die Sicherung bestehender und
die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in saarländischen Betrieben
- insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen - durch die Erhöhung
der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Beschäftigten. Die
aus diesem Programm geförderten Projekte sollen den Beschäftigten
Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einem konkreten Bedarf in den beteiligten
Unternehmen entsprechen.
Thematik: Qualifizierung
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Sachsen-Anhalt
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5 Arbeitstage. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.
Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung Sachsen-Anhalt :
§ 2 I : "Das Land fördert die Erwachsenenbildung nach Maßgabe
dieses Gesetzes" Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung der Förderfähigkeit
von Einrichtungen : siehe § 4
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Schleswig-Holstein
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5 Arbeitstage im Kalenderjahr. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Anspruch
von mehreren Jahren zusammengefasst werden.
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Baden-Württemberg
Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden. Jedoch kann Bildungsurlaub einzelnen Arbeitnehmern
auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen gewährt
werden
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Bayern
Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden. Jedoch kann Bildungsurlaub einzelnen Arbeitnehmern
auf der
Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen gewährt
werden
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Sachsen
Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden. Jedoch kann Bildungsurlaub einzelnen Arbeitnehmern
auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen gewährt
werden
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Thüringen
Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden. Jedoch kann Bildungsurlaub einzelnen Arbeitnehmern
auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen gewährt
werden
Stand der Informationen: Dez. 2005
Für die Richtigkeit der Informationen übernehmen wir keine Gewähr.