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Fahrradbildungsurlaub
gesetzliche Grundlagen


Recht auf Bildungsurlaub?

Im Jahre 1976 wurde von der Bundesregierung das Recht auf Bildungsfreistellung verabschiedet. Bildungsurlaub liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, daher hat jedes Bundesland diesbezüglich auch andere Gesetze und Verordnungen. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, mehrere Tage im Jahr unter Lohnfortzahlung Bildungsurlaub zu nehmen. Bildungsurlaube müssen vom Veranstalter in den einzelnen Bundesländern beantragt und als solche anerkannt sein. Wir empfehlen, sich auf den Homepages der einzelnen Bundesländer über die genauen Details der Bildungsfreistellung zu informieren.

Eine Zusammenfassung der Informationen kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.


Berlin
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10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 10 Arbeitstage pro Jahr.
Das Arbeitsverhältnis muss min. 6 Monate bestanden haben
Der Arbeitgeber muss spätestens 6 Wochen vorher unterrichtet werden.
Teilnahmegebühren o.a. Kosten sind von den Arbeitnehmer/innen zu tragen, eine finanzielle Förderung von Teilnehmern oder Veranstaltern ist auf der Grundlage des Berliner Bildungsgesetzes nicht möglich

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Brandenburg
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Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. 10 Arbeitstage.
Gesetzestext :
§ 2 III 1 : "Weiterbildung umfasst neben abschlussbezogenen Lehrgängen insbesondere Angebote der allgemeinen, beruflichen, kulturellen und politischen Bildung.
§ 4 I : "Die Weiterbildung ist nach Maßgabe diese Gesetzes durch das Land zu fördern. Dazu gewährt das Land finanzielle Unterstützung gemäß § 27"
§ 6 I : "Die Grundversorgung umfaßt die in § 2 III aufgeführten Bereiche"
§ 27 I : "Die Höhe der Förderung erfolgt im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel
§ 27 II : "Das Land fördert die Grundversorgung gemäß § 6 durch anteilige Erstattung der Personal- und Sachkosten Brandenburg gewährt Zuwendungen für Maßnahmen der politischen Bildungsarbeit. Es können Maßnahmen der politischen Bildung gefördert werden, an denen das Land Brandenburg ein erhebliches Interesse hat.
Thematik: Politische Bildung

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Bremen
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10 Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren.

Berufliche und berufsbegleitende Qualifizierung (Fonds I) im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms. Zielsetzung der Förderung von Qualifizierungsprojekten ist die Stärkung des Arbeitskräftepotentials in der Freien Hansestadt Bremen durch strukturbildende und Zielgruppen adäquate Maßnahmen, die zu einer integrierten, effizienten und Innovationen unterstützenden Qualifizierung führen.
Zielgruppen im Sinne dieser umfassenden Qualifizierung sind: * Beschäftigte in Klein- und Mittelbetrieben * geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer/innen * Fach- und Führungskräfte, insbesondere wenn hierdurch Multiplikatoreneffekte zur allgemeinen Verbesserung der Beschäftigungs- und Qualifikationsstruktur in den Betrieben der Region ausgelöst werden * von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen im Sinne von § 17 SGB III * Arbeitslose im Sinne von § 16 und § 18 SGB III und erwerbslose Hilfebedürftige nach § 7(1) SGB I Gesetz über Weiterbildung im Land Bremen (Weiterbildungsgesetz - WBG)
§ 3 : Förderung der Weiterbildung (1) Das Land Bremen fördert die Weiterbildung nach Maßgabe dieses Gesetzes durch 1. staatliche Anerkennung von Einrichtungen, 2. eine institutionelle Förderung und 3. eine Programmförderung.
Thematik: Qualifizierung

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Hamburg
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10 Arbeitstage in zwei Kalenderjahren.

Hamburg fördert Einrichtungen der politischen Weiterbildung, damit für die Bevölkerung ein attraktives Angebot sowohl zu aktuellen Fragestellungen als auch zu grundlegenden Themen des politischen Lebens verfügbar ist. Neben allgemeinen Veranstaltungen zur politischen Bildung werden auch Veranstaltungen für junge Erwachsene gefördert.
Thematik: Politische Bildung

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Hessen
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5 Arbeitstage im Kalenderjahr.

Hessen fördert Maßnahmen der Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitskräften, um die Anpassungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu erhöhen und damit Arbeitsplätze zu sichern und Beschäftigungspotentiale der KMU zu verstärken.
Thematik: Qualifizierung

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Mecklenburg-Vorpommern
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5 Tage pro Kalenderjahr. Eine Übertragung oder Zusammenfassung ist nicht vorgesehen.

Weiterbildungsgesetz M. -V. :
§ 10: Förderung der Grundversorgung
(1) Das Land gewährt über die Landkreise und kreisfreien Städte den gemäß § 6 anerkannten Einrichtungen (...) eine Förderung in Form von Zuschüssen zu den Personalkosten des hauptamtlichen oder hauptberuflichen pädagogischen Personals sowie Zuschüsse zu den anerkannten förderfähigen Aufwendungen für die in ihrer Verantwortung durchgeführten Bildungsveranstaltungen.
§ 11: Förderung von anerkannten Einrichtungen und ihren Landesorganisationen
(1) Die gemäß §6 anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung und ihre Landesorganisationen können nach Maßgabe des Haushalts institutionell und maßnahmebezogen gefördert werden.

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Niedersachsen
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5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Urlaub kann für mehrere Jahre zusammengefasst werden (inhaltlicher Zusammenhang).

Niedersachsen fördert mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds integrierte Maßnahmen zur Weiterbildung einzelner Beschäftigter in
kleinen und mittleren Unternehmen. Mitfinanziert werden - die Schaffung der notwendigen Weiterbildungsinfrastruktur und -
Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in niedersächsischen KMU sowie Betriebsinhaber von Kleinstunternehmen mit weniger
als 10 Beschäftigten.
Thematik: Qualifizierung
Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz :
§ 2 Grundsätze der staatlichen Förderung :
(1) Das Land fördert die Erwachsenenbildung durch Finanzhilfen nach Maßgabe der jährlichen Festsetzungen im Haushaltsplan.
(2) Ziel der Förderung ist es, ein plurales, bedarfsgerechtes und flächendeckendes Bildungsangebot zu schaffen und zu erhalten.Finanzhilfe erhalten : siehe Gesetzestext Zu den Voraussetzungen der Finanzhilfeberechtigung : siehe § 3

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Nordrhein-Westfalen
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5 Tage pro Kalenderjahr. Der Anspruch von Jahren kann zusammengefasst werden.

Das Bildungsurlaubsgesetz wurde am 28.03.2000 geändert ; die Hochschulen wurden aus dem AWbG genommen; Gewährung von Bildungsurlaub liegt im Ermessen des Arbeitgebers

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Rheinland-Pfalz
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10 Arbeitstage für zwei aufeinander folgende Kalenderjahre. Für Azubi 3 Arbeitstage während der gesamten Berufsausbildung für gesellschaftspolitische Weiterbildung.

Zuschüsse aus dem Weiterbildungsgesetz Rheinland-Pfalz :
Zuschüsse gibt es zu Einzelveranstaltungen sowie Kursen mit und ohne Übernachtung. Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein und in geeigneter Weise öffentlich bekannt gemacht werden, z.B. durch Plakatierung, durch Aushang im Schaukasten, durch Ankündigung in der Presse, im Amtsblatt der Verbandsgemeinde oder der Stadt. Die Veröffentlichung muss so gestaltet sein, dass der Charakter als Bildungsangebot deutlich wird. Dies wird insbesondere durch die Themenformulierung gewährleistet, ferner durch Untertitel oder andere Zusätze, die die inhaltlichen und pädagogischen Zielsetzungen erläutern.
Jede Veranstaltung muss mindestens 8 Teilnehmende aufweisen, nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Untergrenze auf fünf Teilnehmende gesenkt werden.
Zur Zeit werden folgende Zuschüsse ausgezahlt:
· Einzelveranstaltungen 4 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten)
· Kurse ohne Übernachtung 6,50 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten)
· Kurse mit Übernachtung 9 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten)

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Saarland
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5 Arbeitstage im Kalenderjahr. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Anspruch von insgesamt 4 Jahren zusammengefasst werden.

Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Saarlandes werden Zuwendungen zu den Kosten der Qualifizierung von Beschäftigten saarländischer Betriebe gewährt. Ziel des Programmes ist die Sicherung bestehender und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in saarländischen Betrieben - insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen - durch die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Beschäftigten. Die aus diesem Programm geförderten Projekte sollen den Beschäftigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einem konkreten Bedarf in den beteiligten Unternehmen entsprechen.
Thematik: Qualifizierung

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Sachsen-Anhalt
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5 Arbeitstage. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.

Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung Sachsen-Anhalt :
§ 2 I : "Das Land fördert die Erwachsenenbildung nach Maßgabe dieses Gesetzes" Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung der Förderfähigkeit von Einrichtungen : siehe § 4

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Schleswig-Holstein
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5 Arbeitstage im Kalenderjahr. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Anspruch von mehreren Jahren zusammengefasst werden.

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Baden-Württemberg
Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden. Jedoch kann Bildungsurlaub einzelnen Arbeitnehmern auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen gewährt werden

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Bayern
Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden. Jedoch kann Bildungsurlaub einzelnen Arbeitnehmern auf der
Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen gewährt werden

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Sachsen
Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden. Jedoch kann Bildungsurlaub einzelnen Arbeitnehmern auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen gewährt werden

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Thüringen
Kein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden. Jedoch kann Bildungsurlaub einzelnen Arbeitnehmern auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen gewährt werden


Stand der Informationen: Dez. 2005

Für die Richtigkeit der Informationen übernehmen wir keine Gewähr.